| § 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen "Türkischer Sportverein
Herscheid". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der
Eintragung lautet der
Name "Türkischer Sportverein Herscheid e.V.".
§ 2 ZweckZweck des Vereins ist die Förderung des Sports.
§ 3 Eintritt von Mitgliedern Mitglied des Vereins kann werden, wer das 7.Lebensjahr
vollendet hat. Über die Aufnahme entscheidet, nach schriftlichem Antrag,
der Vorstand.
§ 4 Austritt von MitgliedernEin Mitglied kann jederzeit, durch eine schriftliche
Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes, aus dem Verein austreten.
§ 5 Ausschluss von Mitgliedern
Ein Mitglied kann aus dem verein ausgeschlossen werden, wenn
es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den
Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung,wobei eine Mehrheit von drei Viertel
der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
§ 6 MitgliedsbeitragDer Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung
festgesetzt.
§ 7 Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem
stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die
Dauer eines Jahres gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur
Neuwahl in Amt. Jedes Mitglied des Vorstandes ist allein zur Vertretung des
Vereins berechtigt.
§ 8 Mitgliederversammlung Die Ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich
statt. Außerordentliche Mitgliederversammlung finden statt, wenn dies
im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die
Einberufung einer derartigen Versammlung von einem Fünftel der Mitglieder
schriftlich vom Vorstand verlangt wird; dabei sollen die Gründe
angegeben werden.
§ 9 Einberufung von MitgliederversammlungenMitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen
Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden durch einfachen Brief
einberufen. Dabei ist die von Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen.
Die Einberufungs- frist beträgt zwei Wochen.
§ 10 Ablauf von Mitgliederversammlungen
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen
Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet; ist auch dieser
verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom
Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert und ergänzt werden. Über die Annahme
von Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrarbeit der
abgegebenen, gültigen Stimmen;Stimm enthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zum Ausschluss von Mitgliedern und zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Drittel, zu Änderungen des Vereinszweckes und zur Auflösung
des Vereins eine solche von neun Zehntel derabgegebenen, gültigen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben; wenn
ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich
abgestimmt werden.
§ 11 Protokollierung von Beschlüssen Beschlüsse sind unter Angaben des Ortes und Zeit der
Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift
festzuhalten; die Niederschrift ist von dem Schriftführer zu unterschreiben. |