TSV HERSCHEID


 

§ 1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen "Türkischer Sportverein Herscheid".
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der

Name "Türkischer Sportverein Herscheid e.V.".

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports.

§ 3 Eintritt von Mitgliedern
Mitglied des Vereins kann werden, wer das 7.Lebensjahr vollendet hat.
Über die Aufnahme entscheidet, nach schriftlichem Antrag, der Vorstand.

 § 4 Austritt von Mitgliedern

Ein Mitglied kann jederzeit, durch eine schriftliche Erklärung gegenüber einem
Mitglied des Vorstandes, aus dem Verein austreten.

§ 5 Ausschluss von Mitgliedern

Ein Mitglied kann aus dem verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in
grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluss beschließt die
Mitgliederversammlung,wobei eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen
Stimmen erforderlich ist.

§ 6 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt;
er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl in Amt.
Jedes Mitglied des Vorstandes ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.

 § 8 Mitgliederversammlung

Die Ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
Außerordentliche Mitgliederversammlung finden statt, wenn dies im
Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer
derartigen Versammlung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich
vom Vorstand verlangt wird; dabei sollen die Gründe angegeben werden.

 § 9 Einberufung von Mitgliederversammlungen

Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung
vom stellvertretenden Vorsitzenden durch einfachen Brief einberufen. Dabei
ist die von Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungs-
frist beträgt zwei Wochen.

 § 10 Ablauf von Mitgliederversammlungen

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung
vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet; ist auch dieser verhindert, wählt
die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte
Tagesordnung geändert und ergänzt werden. Über die Annahme von Beschlussanträgen
entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrarbeit der abgegebenen, gültigen
Stimmen;Stimm enthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
Zum Ausschluss von Mitgliedern und zu Satzungsänderungen  ist eine Mehrheit von drei
Drittel, zu Änderungen des Vereinszweckes und zur Auflösung des Vereins eine solche
von neun Zehntel derabgegebenen, gültigen Stimmen erforderlich.
Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben; wenn ein Drittel der
erschienenen Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden.

§ 11 Protokollierung von Beschlüssen
Beschlüsse sind unter Angaben des Ortes und Zeit der Versammlung sowie
des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die
Niederschrift ist von dem Schriftführer zu unterschreiben.


 
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